Sind alle Ihre LGVs und PCVs versichert oder SORN?

Seit dem 20. Juni 2011 ist es strafbar, ein nicht versichertes Fahrzeug zu halten (sowie ein nicht versichertes Fahrzeug zu führen). Die neuen Regeln bedeuten, dass jedes Fahrzeug in Ihrem Fuhrpark, dh in Gebrauch befindliche und nicht in Gebrauch befindliche (auch wenn sie abseits der Straße in der Betriebszentrale geparkt sind), entweder versichert oder als Gegenstand einer gesetzlichen Offroad-Meldung deklariert werden muss ( „SORN“).

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Seit dem 20. Juni 2011 ist es strafbar, ein nicht versichertes Fahrzeug zu halten (sowie ein nicht versichertes Fahrzeug zu führen). Die neuen Regeln bedeuten, dass jedes Fahrzeug in Ihrem Fuhrpark, dh in Gebrauch befindliche und nicht in Gebrauch befindliche (auch wenn sie abseits der Straße in der Betriebszentrale geparkt sind), entweder versichert oder als Gegenstand einer gesetzlichen Offroad-Meldung deklariert werden muss ( „SORN“).

Das Motor Insurers' Bureau („MIB“) und die DVLA arbeiten partnerschaftlich zusammen, um nicht versicherte Fahrzeuge zu identifizieren, indem sie DVLA-Aufzeichnungen mit denen in der Motor Insurance Database vergleichen. Wenn sich herausstellt, dass ein Fahrzeug nicht versichert ist und nicht Gegenstand einer SORN ist, stellt der MIB dem registrierten Halter ein Versicherungsberatungsschreiben („IAL“) aus, in dem er darauf hinweist, dass sein Fahrzeug anscheinend nicht versichert ist und ihnen die Schritte aufzuzeigen, die sie unternehmen müssen, um eine Strafe zu vermeiden.

Wenn die IAL ignoriert wird und der registrierte Halter des Fahrzeugs nichts unternimmt, droht ihm:

• Eine Pauschalstrafe von 100 £ (die auf 50 £ reduziert wird, wenn sie innerhalb von 21 Tagen bezahlt wird);

• Strafverfolgung (wenn die Straftat andauert), wobei die Strafe bei Verurteilung eine potenzielle Höchststrafe von 1000 £ beträgt;

• Das Fahrzeug wird stillgelegt, beschlagnahmt oder zerstört.

Registrierte Halter sollten jedoch beachten, dass die Zahlung einer auferlegten Strafe nicht die Notwendigkeit ersetzt, das Fahrzeug zu versichern oder als Gegenstand einer SORN zu erklären.

Was sollten Betreiber tun?

• Wenn Ihr Fahrzeug und/oder Ihr Fuhrpark besteuert und versichert ist, brauchen Sie bis zum Ablauf der Steuer und Versicherung nichts zu unternehmen. Sie sollten jedoch überprüfen, ob Ihre Kfz-Versicherungsdaten korrekt in der Kfz-Versicherungsdatenbank ( www.askmid.com ) erfasst sind. Wenn Ihre Daten falsch oder nicht erfasst sind, wenden Sie sich an Ihren Versicherungsanbieter, um diese Daten umgehend zu aktualisieren.

• Wenn Ihr Fahrzeug und/oder Fuhrpark versteuert, aber nicht versichert ist und in Gebrauch ist, begehen Sie bereits eine Straftat – lassen Sie sich sofort versichern.

• Wenn Ihr Fahrzeug und/oder Fuhrpark versteuert, aber nicht versichert ist und nicht genutzt wird (sei es für einen kurzen Zeitraum, beispielsweise für Wartung oder Reparatur, oder für einen längeren Zeitraum, während beispielsweise der Fahrzeug in Reserve gehalten wird), müssen Sie entweder:

o sofort eine Versicherung abschließen;

ODER

o Einreichung einer SORN-Erklärung (zusammen mit einem Erstattungsantrag bezüglich der Steuer) bei der DVLA.


Für leidenschaftliche und pragmatische Beratung in Bezug auf alle Aspekte des Straßenverkehrsrechts wenden Sie sich an Laura Hadzik unter 0161 828 1849 oder 07831 291538 oder per E-Mail an laura.hadzik@jmw.co.uk